Qualitätsmanagement sichert professionelle Qualität von Pflegehummel
Wir legen Wert auf Qualität – auf der fachlichen, pflegerischen Ebene und im Hinblick auf die Beziehung zwischen dem Pflegebedürftigen und den Pflegerinnen und Pflegern. Die Art und Weise, wie die Mitarbeitenden diese Beziehung gestalten, macht die unmittelbar wertschöpfende Leistung unserer Pflege aus.
Das von uns entwickelte Qualitätsmanagement stellt sicher, dass die Qualität eingehalten und weiterentwickelt wird – auf der Ebene der Strukturen und Prozesse.
Qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Qualifizierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind eine zentrale Voraussetzung für eine professionelle und gelingende Pflege. Neben dieser fachlichen Kompetenz ist es uns wichtig, dass unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Pflege eine Herzensangelegenheit ist. Sie sollen unsere Philosophie und unser Pflegeleitbild in der täglichen Praxis umsetzen und leben.
Die fachliche und persönliche Qualifikation der Pflegekräfte stellen wir sicher durch
- kontinuierliche interne Schulungen,
- Zusatzqualifikationen,
- systemische Weiterbildungen und
- Ausbildungen in der Pflegeberatung.
Dadurch bieten wir Ihnen und Ihren Angehörigen
- eine fachlich qualifizierte Pflege, die dem anerkannten Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse entspricht und
- eine hauswirtschaftliche Versorgung auf der Grundlage der Qualitätsvereinbarung.
Qualität in der Struktur von Pflegehummel
Unser Qualitätsanspruch erstreckt sich auch
- auf die gesamte Organisation und
- deren konzeptionelle Ausrichtung,
- die Gestaltung der Leitungs- und Verwaltungsstrukturen sowie
- den Auf- und Ablauf der Organisation und
- die Durchführung der Dienstleistung.
Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Pflegehummel
Unser Qualitätsmanagement soll die Qualität unserer Leistungen sowie die Struktur, die Prozesse und die Ergebnisse sicherstellen und kontinuierlich verbessern. Dazu dienen beispielweise
- Evaluationen der Kundenzufriedenheit,
- Fort- und Weiterbildungen,
- Audits und Prüfungen durch externe Prüfinstitutionen sowie
- ein Beschwerdemanagement.
Maßgeblich im Hinblick auf Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen ist die Qualitätsprüfungs-Richtlinie häusliche Krankenpflege (QPR-HKP) des GKV-Spitzenverbands nach § 282 Abs. 2 Satz 3 SGB V.
Die für die ambulante Pflege relevanten Aussagen der Expertenstandards des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) sowie der Grundsatzstellungnahmen und Richtlinien des Medizinischen Dienstes (MDS) werden im Rahmen des Qualitätsmanagements berücksichtigt.